Boot fahren macht Spass

 


Ausserkantonale Prüfungen sind möglich. Gemäss der vkw (Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter) haben sich die Kantone auf folgende Kriterien, welche für ein begründetes Gesuch sprechen, geeinigt.


  1. -Wochenaufenthalter im entsprechenden Kanton, in welchem die Prüfung abgelegt werden möchte

  2. -Eigenes oder Schiff eines Familienangehörigen im entsprechenden Kanton immatrikulliert

  3. -Arbeits- oder Ausbildungsplatz im entsprechenden Kanton

  4. -Ausbildung wird während eines Ferienaufenthaltes auf einem „fremden Gewässer“ absolviert

  5. -Ausbildung auf ausserkantonalen Gewässer, wegen speziellen Beziehungen (z.B. eigenes Ferienhaus/Wohnung

















Ausserkantonale Prüfung